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Offenbar unter Drogeneinfluss am Steuer: Lastkraftwagenkontrolle mündete in mehreren Anzeigen – Gemarkung Gründau/Autobahn 66/Autobahn 45

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Gleich mehrere Anzeigen hat ein 42 Jahre alter Mann aus dem Landkreis
Aschaffenburg, der am Donnerstagmorgen am Steuer eines Lastkraftwagens durch
Beamte der Polizeiautobahnstation Langenselbold kontrolliert wurde, zu erwarten.
Grund für die Kontrolle war die Mitteilung einer aufmerksamen Zeugin, die den
Lastkraftwagen kurz vor 7 Uhr auf der Autobahn 66 in Fahrtrichtung Hanau
erblickte und folgerichtig die Polizei informierte. Laut der Zeugin soll der
Lastkraftwagen Schlangenlinien gefahren sein, weshalb sich eine Streife umgehend
auf den Weg machte. Gegen 7 Uhr konnten die alarmierten Beamten den gemeldeten
Lastkraftwagen feststellen und folgte diesem. Beim Hinterherfahren stellten die
Beamten fest, dass der Fahrer des Lastkraftwagens beim Spurwechsel den
Fahrtrichtungsanzeiger nicht benutzte und im weiteren Verlauf mehrfach nach
rechts auf den Seitenstreifen fuhr; daher kam es im Industriegebiet in Alzenau
zur Kontrolle des Fahrers. Gemäß dem ausgehändigten Führerschein verfügte
42-jährige Lenker nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis, weshalb sich
demnach der Anfangsverdacht des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche
Fahrerlaubnis ergab. Zudem war im Führerschein kein erforderlicher Nachweis für
eine bestehende Berufskraftfahrerqualifikation eingetragen. Auf weitere
Nachfrage konnte die Person auch keine vorgeschriebene Fahrerkarte aushändigen.
Eine Nachschau ergab, dass im verbauten EG-Kontrollgerät keine Fahrerkarte
eingelegt war. Zudem zeigte ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest ein
positives Ergebnis an; daher besteht der Verdacht, dass der 42-Jährige den
Lastkraftwagen unter Drogeneinfluss führte.

Daraufhin wurde die Weiterfahrt untersagt. Das Fahrzeug wurde vor Ort
verschlossen und die Fahrzeugschlüssel zunächst sichergestellt. Nach einer
erfolgten Blutentnahme in einem nahegelegenen Klinikum wurde der 42-jährige
entlassen. Auf ihn kommen nun mehrere Strafverfahren zu.

Quelle: Polizei Hessen

 

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