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Maintal: FFP2-Maskenpflicht ab Donnerstag

corona

Ab 13. Januar gelten in Maintal erhöhte Schutzvorkehrungen in städtischen Einrichtungen

Die Infektionszahlen steigen. Gleichzeitig erhöht sich das Ansteckungsrisiko durch die Omikron-Variante deutlich. Um den Schutz von Besucher*innen und Mitarbeiter*innen zu erhöhen, gilt ab Donnerstag, 13. Januar, im Maintaler Rathaus sowie in weiteren städtischen Einrichtungen ergänzend zur 3G-Regel die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.

„In der aktuellen Situation müssen wir alle Schutzmaßnahmen ergreifen, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Schließlich gilt es, sowohl den Verwaltungsbetrieb aufrecht zu erhalten, als auch Besucher*innen bestmöglich zu schützen“, erläutert Bürgermeisterin Monika Böttcher. Weil FFP2-Schutzmasken das Infektionsrisiko deutlich minimieren, gilt ab 13. Januar ergänzend zur 3G-Regel eine FFP2-Maskenpflicht in allen städtischen Einrichtungen. Dazu zählen neben dem Rathaus auch die Verwaltungsstelle in der Bischofsheimer Straße, der Sitz der Stadtpolizei in der Berliner Straße 31 und der Eigenbetrieb Betriebshof.

Auch in den städtischen Kitas gilt, dass Besucher*innen eine FFP2-Maske tragen und den 3G-Nachweis erbringen müssen, sobald sie das Haus betreten. Davon betroffen sind beispielsweise Eltern, die eine Eingewöhnung begleiten, zu einem Elterngespräch in die Einrichtung kommen oder an Kursen wie „Mama lernt Deutsch“ teilnehmen. Aber auch beim täglichen Bringen und Abholen der Kinder ist das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.

„Situativ kann es für weitere Einrichtungen wie Büchereien und Jugendzentren abweichende Regelungen geben. Das gleiche gilt für Veranstaltungen, die in städtischen Gebäuden stattfinden. Auf die jeweiligen Aushänge und Einladungen ist zu achten. Wir bitten alle Bürger*innen, insbesondere Besucher*innen des Stadtladens, die Neuregelung zu beachten“, so der Erste Stadtrat Karl-Heinz Kaiser abschließend.

Quelle: Stadt Maintal

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